Allgemeine Informationen - https://grubenentleerungen.de

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Abwasserentsorgungsgebühr
Die Abwassergebühr (sog. „Kipp-Entgelt) wird im Namen und für Rechnung des umseitig genannten Rechnungsempfängers, der als Nutzungsberechtigter aufgrund des Benutzungszwangs allein zur Abwasserüberlassung an die Hamburger Stadtentwässerung AöR verpflichtet ist, an letztere weitergeleitet.                                                                 (Wir müssen für sie die Abwasserentsorgungsgebühren auslegen, sie sind Schuldner gegenüber Hamburg Wasser).
Allgemeine Informationen / Abnahmebedingungen
Hiermit weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihr Abwasser den Hamburger Abwasserübergabestellen zur Verfügung stellen müssen, wo es kontrolliert und gereinigt wird. Sollte es bei der Einleitkontrolle zu Unregelmäßigkeiten kommen, werden die zusätzlichen Kosten (erhöhte Entsorgungskosten und Wartezeiten) dem Verursacher in Rechnung gestellt  
Zuwegungen
Die Zuwege zu den Grubendeckeln sollten stets frei sein, damit diese leicht auffindbar sind und um unnötige Komplikationen, sowie kostenpflichtige Fehlanfahrten zu vermeiden.  
Bitte halten sie die Grubendeckel und mindestens 1 m drum herum frei.
Das Befahren von Grundstücken erfolgt auf Gefahr des Besitzers. Für evtl. entstehende Beschädigungen von Grubendeckeln, Blumenbeeten sowie Grünflächen und Einfahrten übernehmen wir keine Haftung.
Winterbetrieb
Während der Dauer von Frostperioden bitten wir Sie die Zuwege zu den Gruben eis- und schneefrei zu halten, damit auch zu dieser Zeit die Grubendeckel leicht auffindbar sind.
Außerdem sollten die Grubendeckel jederzeit eisfrei sein, um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Am einfachsten geht dieses, in dem man während der Frostperiode ein kleines Holzstück unter den Deckelrand legt, so dass die Grube noch geschlossen ist und der Deckel ein wenig wackelt oder der Deckel wird in reichlich Streusalz eingelegt.   
Wir bitten zu verstehen, dass wir für beschädigte Grubenabdeckungen keine Haftung übernehmen können.
DS-GVO
Wie Ihnen sicher bekannt ist, ist seit dem 25.05.18 die DS-GVO in kraft getreten. Wir sind auch schon in der Vergangenheit sensibel mit Ihren Daten umgegangen und selbstverständlich ist uns die Sicherheit ihrer personengebundenen Daten auch künftig ein wichtiges Anliegen. Personenbezogene Daten speichern wir grundsätzlich nur im Rahmen, der zur Erfüllung von Verträgen oder vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich ist. Ihr Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit nachkommen, in dem Sie uns benachrichtigen und der Löschung keine rechtlichen Gründe entgegenstehen (Finanzamt, BUE =Behörde für Umwelt und Energie). Wir werden dieses dann umsetzen.  
Ihre bei uns gespeicherten persönlichen Daten verwenden wir für die Bearbeitung ihrer Aufträge sowie für das Finanzamt und der BUE da wir dort auskunftspflichtig sind.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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